Wie heute auch im CT auf Seite 19 berichtet, erhielt ein 31-jähriger Coburger wegen Betruges in 27 Fällen eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Der Versicherungsvertreter schloss zwischen Oktober 2012 und April 2013 angeblich Scheinverträge (Lebensversicherungen) ab und kassierte hohe Provisionen. Die Versicherungsnehmer unterzeichneten die Verträge und der Angeklagte zahlte die Beiträge, insgesamt 46.000,-- € selbst. Provisionen erhielt er angeblich ca. 211.000,-- €, das brauchte er, um seinen Lebensstandard zu finanzieren.
Im Frühjahr 2013 zeigte sich der Mann selber an und erschien mit einem Rechtsanwalt zur polizeilichen Vernehmung. Auch habe er sich in der Uniklinik Erlangen stationär behandeln lassen, weil ihm angeblich sein schlechtes Gewissen plagte.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte als ganz reuiger großer Sünder und sagte u. a.: Ich schäme mich für meine Taten und werde alles tun, um den Schaden so gut wie möglich zu regulieren" Richter Wolfram Bauer hielt dem Mann seine bisherige "weiße Weste" und seine günstige Sozialprognose zugute. Außerdem hatten die Versicherungen es dem Angeklagten leicht gemacht, erklärte er. Der tatsächliche Schaden beläuft sich nun auf 165.000,-- €. Als Schadenswiedergutmachung muss der 31-Jährige ab Oktober 2015 mindestens 800,-- € im Monat an seine Gläubiger zahlen und die Zahlung dem zuständigen Gericht alle drei Monate unaufgefordert nachweisen.
Realfakten und Analyse: Der Mann (selbständiger Kaufmann gewesen) kann jetzt zum Jobcenter und Hartz IV beantragen, denn niemand stellt einen massiv vorbestraften Betrüger ein, auch nicht als Versicherungshandelsvertreter, die Branche verlangt grundsätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis.
Der monatliche Regelbedarf und die Bezahlung durch den Jobcenter beträgt monatlich 400,-- €. Wie soll denn der junge Mann monatlich 800,-- € bezahlen, auf eine Summe von 165.000,-- € und das monatlich beim Gericht nachweisen Das sind ja zusammen ca. 18 Jahre, die er durch Zahlungsbelege monatlich beim Amtsgericht nachweisen soll.
Außerdem muss der Angeklagte ein Idiot gewesen sein und ist es auch, was auch das taktische Gejammere vor Gericht anbelangt. Wie kann man sich in diesem Fall überhaupt selbst anzeigen So etwas handelt man nicht mit der Polizei und Justiz aus, sondern mit seiner Versicherungsgesellschaft. Außerdem wurden die Versicherungsverträge mit Freunden, Bekannten und auf sich selbst abgeschlossen.
Die Bewährungstrafe wird widerrufen werden, weil er die Geldstrafe so oder so überhaupt nicht bezahlen kann. Außerdem will der Rechtsanwalt und die Justiz die Verfahrenskosten haben. Die Schutzsuche vor einer Knastrettung, mit dieser abortiven Strategie, ist kopfschüttelnd.
Also mal im Ernst: Der Richter Wolfram Bauer hat sich gedacht, den Typen verarsch ich mal so richtig.
H i n w e i s : Der N i c k " Cophila " ist eine Abkürzung für "Coburgphilatelie". Das P i c stammt von einer allgemeinen Sammlerkarte. www.cophila.de.tl
Zitat von Norbert im Beitrag #2Das Zauberwort ist Privatinsolvenz anmelden
Das nützt dem strafrechtlich Verurteilten in dem Fall gar nichts! Denn die Schadenswiedergutmachung ist in dem Fall eine Bewährungsauflage. D. h., wenn er nicht zahlt oder nicht zahlen kann, wird die Bewährung widerrufen und er muss für 1 Jahr und 6 Monate in den Knast.
Ich warne immer wieder davor. Vorsicht bei den Rechtsanwälten, denn die wollen nur dein Bestes: Und das ist dein Geld ! Und ein ein zugeteilter Pflichtverteidiger genießt allgemein kein Vertrauen.
Wenn Sie gerne in's Theater gehen, würde ich das hier empfehlen:
H i n w e i s : Der N i c k " Cophila " ist eine Abkürzung für "Coburgphilatelie". Das P i c stammt von einer allgemeinen Sammlerkarte. www.cophila.de.tl
Zitat von Norbert im Beitrag #2Das Zauberwort ist Privatinsolvenz anmelden
Das nützt dem strafrechtlich Verurteilten in dem Fall gar nichts! Denn die Schadenswiedergutmachung ist in dem Fall eine Bewährungsauflage. D. h., wenn er nicht zahlt oder nicht zahlen kann, wird die Bewährung widerrufen und er muss für 1 Jahr und 6 Monate in den Knast.
Ich warne immer wieder davor. Vorsicht bei den Rechtsanwälten, denn die wollen nur dein Bestes: Und das ist dein Geld ! Und ein ein zugeteilter Pflichtverteidiger genießt allgemein kein Vertrauen.
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